Bachelorarbeit

Da langsam die ersten Bachelorstudenten auf ihre Bachelorarbeit zugehen, haben wir für euch nach bestem Wissen den momentanen Stand der Dinge zusammengetragen. Es steht immernoch eine Menge Planung aus, daher sind diese ganzen Infos eher als Zwischenstand zu sehen. Die Paragraphen im folgenden Text verweisen auf die Prüfungsordnung des Bachelorstudienganges Chemie/BMC.

Die Bachelorarbeit kann begonnen werden, sobald man über 120 LP verfügt (§15 Abs.4), jedoch macht es erst Sinn nachdem man das fachspezifische Fortgeschrittenenpraktikum absolviert hat.

Ab der offiziellen Mitteilung des Themas muss dieses innerhalb von 3 Monaten bearbeitet und die Ergebnisse auch in diesem Zeitraum schriftlich verfasst und abgegeben werden (§15 Abs. 5). Im Allgemeinen soll die Bachelorarbeit wie das ehemalige Modul im Diplomstudiengang gestaltet werden. Auch der Umfang der schriftlichen Arbeit wird sich vermutlich hiernach richten, ist aber bei den Diplomern im Modul von AK zu AK anders.

Die Bachelorarbeit wird von zwei Gutachtern unabhängig bewertet, die sich auf eine Note einigen müssen (§15 Abs. 10 und 11). Innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note der Bachelorarbeit muss hierzu die mündliche Prüfung stattfinden (§16 Abs. 1). Offiziell dauert diese Prüfung 15 Minuten (§16 Abs. 2), jedoch ist angedacht, die Prüfungen in Form einer sog. "Postersession" kollektiv zu absolvieren.

Das heißt, dass zu einem Zeitpunkt gegen Ende des Semesters alle Bachelor-Kandidaten und Dozenten in einem Vorlesungsraum zusammenkommen, die Kandidaten Poster aufhängen und parallel ihre Arbeiten vorstellen, etwa wie auf einer Messe. Die Dozenten gehen dann rum und halten mit den Kandidaten kleine Kolloqs ab. Offiziell bestehen diese aus 5 Minuten Postervorstellung und 10 Minuten Fragen. Die Fragen sollten sich hierbei auf das zu bearbeitende Thema und dessen Umfeld konzentrieren, sprich wenn man eine Bachelorarbeit in der PC geschrieben hat muss man für die Prüfung keine Namensreaktionen mehr pauken.

Der aufmerksame Leser hat vlt bemerkt, dass hier ein Problem besteht: und zwar die 4 Wochen, ab denen nach offizieller Bekanntgabe der Note die Prüfung stattfinden muss. Da jedoch keine Korrekturfrist in der Prüfungsordnung steht, wird man offiziell seine Note eben erst frühestens 4 Wochen vor der Postersession gegen Ende der Semesterferien erfahren. Ob man die Forschungsarbeit zu seiner Arbeit im Arbeitskreis absolvieren kann ist noch unklar, von einem Doktorand betreut wird man aber auf jeden Fall.

Es gibt Planungen die Laborarbeit in die Praktikumssäale auszulagern, jedoch scheint dies nur ein Problem der AC und der OC zu sein. Inwiefern man ein eigenständiges Thema bekommt oder eher mit dem Doktoranden "mitforscht" ist auch noch ungeklärt, hängt aber vmtl vom Arbeitskreis und dessen Forschung ab.